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Die private Rente

Die private Rente stellt eine Zusatzvorsorge zur gesetzlichen Altersrente dar und kann dazu verwendet werden, die Versorgungslücke zwischen dem Erwerbseinkommen und der gesetzlichen Altersrente zu schließen.


Merkmale
Die private Rente gehört zur s.g. dritten Schicht der Altersvorsorge. Ein wesentliches Merkmal im Vergleich zur Altersvorsorge der ersten beiden Schichten ist die steuerliche Behandlung, sowohl der Beiträge als auch der Leistungen. Im Gegensatz zur Altersvorsorge aus den ersten beiden Schichten, können die Beiträge zur Privatrente steuerlich nicht geltend gemacht werden. Im Gegenzug erfolgt eine steuerlich geförderte Behandlung in der s.g. Auszahlphase. Je nach Art der Auszahlung, ob Rente oder Kapital, greift entweder die Ertragsanteilsbesteuerung oder das Halbeinkünfteverfahren. Bei der Ertragsanteilsbesteuerung wird je nach Auszahlungszeitpunkt ein gewisser Prozentsatz festgelegt, welcher als zu versteuernder Ertragsanteil gilt.


Bei Wahl einer Kapitalauszahlung greift hingegen das Halbeinkünfteverfahren, bei welchem die Erträge zu 50% steuerfrei behandelt werden, sofern ein Vertrag mindestens 12 Jahre lief und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt.

 

Ein weiteres wichtiges Merkmal der Privatrente ist die Flexibilität. Im Gegensatz zu den geförderten Altersvorsorgeprodukten aus den ersten beiden Schichten ist die Vertragsgestaltung nur bedingt von staatlichen Vorgaben abhängig und daher in der Vertragsgestaltung kaum eingeschränkt. Somit ist beispielsweise eine ständige Verfügbarkeit des vorhandenen Kapitals gegeben.


Egal ob Laufzeit, Anlageform, Beitragsgarantie, Hinterbliebenenabsicherung oder Berufsunfähigkeitszusatzabsicherung; die Vertragsgestaltung obliegt dem Versicherungsnehmer. Welche Konstellation Sinn ergibt, ist von Ihrer persönlichen Situation sowie Ihren Vorstellungen abhängig und kann in einer individuellen Analyse gemeinsam erarbeitet werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei, den passenden Schutz für Sie Maß zu schneidern.

"Wollen Sie wissen wie Sie die Versorgungslücke zwischen Ihrem realen mtl. Bedarf und der gesetzlichen Altersrente schließen können?"

Thomas Gutgsell

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