Die KFZ-Haftpflichtversicherung

Folgende Schadenarten werden über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt:
Personenschäden, Sachschäden, reine Vermögensschäden

Beitrag PKW
Das Versicherungsunternehmen ist in seiner Beitragsgestaltung weitestgehend frei. Es gibt im Vergleich der Versicherungsunternehmen untereinander deutliche Preisunterschiede. Auf den Beitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung wird ein sogenannter Schadenfreiheitsrabatt angerechnet. Dieser gibt die Anzahl der Schadenfreien Jahre wieder. Der Prozentbetrag hinter dieser SF-Klasse ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Schadenfreie Jahre werden in Kfz-Versicherungsverträgen mit „SF“ abgekürzt. Wird auf denselben Versicherungsnehmer ein weiteres Fahrzeug versichert, kommt eine Zweitwagenversicherung mit einem günstigeren SF-Rabatt zur Verwendung. 
 
Die Tarifmerkmale werden aus statistischen Daten ermittelt:
• Haftpflicht-Typklasse des Fahrzeuges (Schadenhäufigkeit)
• Vollkasko-Typklasse des Fahrzeuges (Reparaturkosten eines KFZ-Modells)
• Teilkasko-Typklasse des Fahrzeuges (Schadenhäufigkeit, z.B. Diebstähle des KFZ-Modells)
• Regionalklasse des Zulassungsortes (Schadenhäufigkeit in einem regional begrenzten Gebiet)
 
Deckungssumme
Die Deckungssumme bezeichnet die maximale Entschädigungsleistung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. 
Aktuelle Deckungssummen in Deutschland sind:
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen für Personenschäden 7,5 Mio. Euro, für Sachschäden 1,12 Mio. Euro und 50.000 Euro für die reinen Vermögensschäden.

In der Regel kommen aber die Tariflichen Deckungssummen zur Anwendung
50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden, wobei die Entschädigungsleistung bei Personenschäden pro Person je nach Versicherer auf 8-15 Mio. Euro limitiert ist.
 
Entschädigungsleistungen
Wenn Sie einem Dritten einen Sachschaden beigefügt haben, erhält dieser die Reparaturkosten. Sollten diese höher sein als der Restwert des Fahrzeugs, ist dies ein Wirtschaftlicher Totalschaden und er erhält den Wert des Fahrzeuges vor dem Schaden, abzüglich dem Restwert des Fahrzeuges. Sollte es zu Personenschäden kommen, werden Rettungskosten, Heilkosten und Hilfsmittel sowie Rehabilitationsaufwendungen übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch ein Schmerzensgeld gezahlt. Ein Vermögensschaden ist zum Beispiel ein Verdienstausfall.
 
Kfz-Teilkasko
Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
• Brand oder Explosion
• Diebstahl, inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
• Glasbruchschäden
• Marderbiss ohne Folgeschäden (Basistarif), inkl. Folgeschäden bis meist 3000 € (Komforttarif)
• Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung 
• Zusammenstoß mit Haarwild (Basistarif), im Komforttarif sind hier Tiere aller Art versichert 
Die Teilkasko hat kein eigenes Rabattsystem und somit keine SF Einstufung.
 
KFZ-Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung ist ein Zusatzbaustein, um sein eigenes Fahrzeug gegen Schäden zu versichern. In der Vollkasko ist die Teilkasko immer enthalten. In der Vollkasko gibt es wieder ein eigenständiges Rabattsystem mit den SF-Klassen. Bei Schäden in der Teilkasko wird dieser jedoch nicht belastet. In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:
• Vandalismus, d.h. mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
• Selbst verschuldete Unfallschäden
• In den Komforttarifen kann auch die grobe Fahrlässigkeit mitversichert werden
 
Wie Sie sehen, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten sein Fahrzeug zu versichern. Diese wurden hier noch nicht alle aufgeführt. Auch für Sie suchen wir gerne das passende Produkt aus dem Markt heraus und begleiten Sie vom Abschluss über die Betreuung bis zum Schadenfall bei allen Fragen.

“Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schadensersatzansprüche ab, die einem Dritten im Schadensfall entstehen können."

Thomas Gutgsell

Beispiele für weiche Tarifmerkmale

Die sogenannten weichen Tarifmerkmale

• Alter des Versicherungsnehmers (VN) / der Fahrer
• Seid wann besteht der Führerschein
• Erstzulassung des Fahrzeuges
• Gibt es einen Parkplatz
• Ist selbstgenutztes Wohneigentum vorhanden
• Beruf des Versicherungsnehmers 
• Jährliche Fahrleistung
• Festlegung der berechtigten Fahrer
• Im Haushalt lebende Kinder 

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…dann einfach ganz unverbindlich Kontakt auf.