Die gesetzliche Krankenversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland ist gemeinsam mit der Pflegepflichtversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems.  Sie ist grundsätzlich eine verpflichtende Versicherung für alle Personen in Deutschland, die nicht versicherungsfrei eingestuft werden und die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Alle Versicherten haben prinzipiell den gleichen Leistungsanspruch, der im fünften Sozialgesetzbuch festgelegt ist, und alle Leistungen werden generell im Sachleistungsprinzip erstattet.  Grundsätzlich darf jeder Versicherte die Krankenkasse frei wählen. Die berufsspezifische Organisation der gesetzlichen Krankenkassen wurde 1997 weitgehend aufgehoben und stattdessen die freie Kassenwahl für alle Versicherten eingeführt.  Auch wenn die Grundleistungen gesetzlich vorgeschrieben sind, kann jede Kasse individuelle Mehrleistungen und spezielle Services anbieten. Ob Naturheilverfahren, verbesserte Versorgung im Krankheitsfall, kostenfreie Zahnreinigungen, finanziell hochattraktive Bonusprogramme oder besondere Leistungen bei Kindern – das Ganze ist nahezu unüberschaubar.

“Auch zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es Unterschiede. Vertrauen Sie also auf die Empfehlung eines/r Fachmann/frau!”

Thomas Gutgsell

Die Qual der Wahl

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