Die Basisrente
Damit die Basisrente steuerlich berücksichtigt wird, muss sie zertifiziert werden. Die Zertifizierungsvoraussetzungen sind hierfür u.a.:
- Es muss eine lebenslange Rente gezahlt werden (keine Kapitalisierung möglich)
- Frühester Rentenbeginn ist 62
- Sofern Zusatzversicherungen eingeschlossen sind, müssen min. 50% des Beitrages in den Altersrententeil fließen
- Die Rentenanwartschaften dürfen nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder vererbbar sein
Die Erfüllung der Zertifizierungsvoraussetzungen gibt somit keinerlei Aussage über die Qualität des Produktes!
Was wird gefördert?
Die Basisrente wird steuerlich gefördert. Die Absetzbarkeit steigt jährlich an, bis sie in 2025 100% Absetzbarkeit erreicht hat (siehe nebenstehende Grafik).
Die maximale Absetzbarkeit ist jedoch gedeckelt. So kann der steuerlich einzeln Veranlagte maximal 20.000 € und zusammen Veranlagte max. 40.000 € absetzen. Sofern Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk gezahlt werden, mindert sich der maximale Beitrag zur Basisrente um die erbrachten Beiträge in den genannten Wegen. Für Beamte wird ein fiktiver Beitrag, der als Arbeitnehmer angefallen wäre, vom Maximalbeitrag abgezogen.
"Im Gegensatz zur gesetzl. Rentenversicherung müssen von der Basisrente normalerweise
keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlt werden.."
Alexander Koslow