Die Rechtsschutzversicherung
Durch die Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zum 01.08.2013 sind die Kosten für anwaltliche Vertretung nochmals deutlich angestiegen. Oft scheuen betroffene Ihr Recht durchzusetzen, da Sie die möglichen Kosten bei einem negativen Ausgang des Verfahrens befürchten.
Ein Beispiel
Bei einem Autounfall kommen sehr schnell hohe Streitwerte zusammen. Nimmt man einen beispielhaften Streitwert von 100.000 € aufgrund eines Autobahnunfalls mit mehreren Beteiligten an, ergeben sich folgende Gesamtkosten:
1. Instanz: 13.254,82 € Kostenrisiko
Inkl. Berufungsverfahren: 26.236,06 € Kostenrisiko
Prozesskosten zum selber nachrechnen
http://www.der-prozesskostenrechner.de/
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Die versicherten Bereiche einer Rechtsschutzversicherung
– Privat – Beruf – Verkehr – Wohnen – Spezialstrafrechtsschutz
Welche Bereiche hiervon wichtig sind, liegt wie immer an der persönlichen Situation des Versicherungsnehmers. Wir empfehlen meist eine Bündelung aller Risiken, da Streitfälle nicht planbar oder vorhersehbar sind.
Ein kleines Beispiel: Sie verzichten auf den Wohnbereich, da Sie ein sehr gutes Verhältnis zu Ihrem Vermieter haben. Nun verkauft Ihr Vermieter das Haus an einen neuen Eigentümer und dieser passt Ihre Miete unverhältnismäßig hoch an. Sofern Ihr bisheriger Vermieter Sie nicht frühzeitig über den Verkauf informiert hat und Sie daraufhin vorsorglich den Schutz eingebunden haben, ist es nun bereits zu spät!
Wichtige Leistungspunkte einer Rechtsschutzversicherung
Versicherungssumme
Eine ausreichend hohe Versicherungssumme sollte vereinbart werden. Mittlerweile ist die unbegrenzte Deckung fast Standard in der Branche.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich sollte weltweit und so gering wie möglich über weitere Klauseln eingeschränkt sein.
Internet
Internetschäden passieren immer häufiger. In Kombination mit dem Punkt Geltungsbereich sollten hier viele alte Rechtsschutzverträge geprüft werden.
Wartezeiten
Die vereinbarten Wartezeiten sollten so gering wie möglich sein, damit der Schutz baldmöglichst greift.
Neutralität des Versicherers
Der Rechtsschutzversicherer sollte in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu den Gesellschaften der restlichen Versicherungsverträge stehen.
Mediation
Auch außergerichtliche Schlichtungen sollten komplett übernommen werden.
Freie Anwaltswahl
Durch die Einschränkung auf Partneranwälte des Versicherers fehlt die freie Wahl, Spezialisten für ein bestimmtes Rechtsgebiet aufzusuchen. Dies sollte unbedingt vermieden werden.
Opferrechtsschutz
Auch die zivile Nebenklage sollte bei Opfern von Gewaltstraftaten mitversichert sein.
Vorvertraglichkeit
Durch den Zusatz der Vorvertraglichkeit werden auch Verfahren übernommen, deren ursächlicher Auslöser zwar nicht erkennbar war, jedoch in der Zeit vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist.
Erstberatung ohne Selbstbeteiligung
Die vereinbarte Selbstbeteiligung fällt nicht an, sofern man sich anwaltlich erstberaten lässt, um mögliche Erfolgsaussichten mit einem Anwalt zu klären.
Kostenfreie Anwaltshotline für nicht versicherte Risiken
Viele Versicherer bieten eine kostenlose Telefonberatung durch Anwälte an. Optimalerweise sollte dies auch für Angelegenheiten gelten, die normalerweise nicht mitversichert wären (z.B. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben).
Onlineprüfung von wichtigen Dokumenten
Ein nützlicher Zusatz, durch den z.B. Kaufverträge anwaltlich geprüft werden können. Auch hier ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung.
"Im Streitfall einfach schnell und umkompliziert bei uns anrufen. Grundsätzlich Fragen können wir Ihn meist direkt beantworten."
Die anwaltliche Erstberatung oftmals enthalten
Bei vielen Rechtsschutzversicherungen ist eine Erstberatung durch einen Fachanwalt sogar kostenlos mit dabei und Sie können bereits im Vorfeld Ihren Rechtsschutz weitgehend abklären. Damit können Sie mit breiter Brust in ein Streitgespräch eintreten.
"Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht das Gleiche! Darum raten wir zu einer Rechtsschutzversicherung.”
Alexander Koslow