Die Förderrente

… oder auch RIESTER RENTE genannt
Die Riester Rente wurde nach dem „Erfinder“ Walter Riester benannt. Sie gehört zur s.g. zweiten Schicht der Altersvorsorge und bietet eine zweigleisige Förderung durch Zulagen, welche direkt auf den Vertrag gezahlt werden sowie durch steuerliche Absetzbarkeit mittels Sonderausgabenabzug.
Wer wird gefördert?
Die förderberechtigten Personen lassen sich in zwei Gruppen aufteilen:

1. Unmittelbar Förderberechtigt

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Beamte / Richter / Soldaten
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Vollständig Erwerbsgeminderte / Dienstunfähige
  • ALG II – Empfänger
  • Kindererziehende

2. Mittelbar Förderberechtigt

  • Ehe- und Lebenspartner von unmittelbar geförderten Personen, sofern der Ehe-/Lebenspartner selbst einen Riester Vertrag hat oder abschließt, an den der Vertrag des mittelbar Förderberechtigten „angelehnt“ wird.
Was wird gefördert
Folgende Zulagen werden vom Staat jährlich auf den Vertrag zugezahlt: Grundzulage 175,- €
Dieser erhält jeder Förderberechtigte für sich selbst auf seinen Vertrag eine Kinderzulage 300,- € (Kinder bis 2008 geboren: 185,- €)
Die Kinderzulage wird pro Kind bezahlt
Sonderzulage: Da der Staat erkannt hat, dass es unerlässlich ist, frühstmöglich für das Alter vorzusorgen, belohnt er „Frühstarter“ besonders. Jeder unter 25-jährige der mit dem riestern beginnt erhält eine einmalige Belohnung in Form des Berufseinsteigerbonus, welcher 200 € beträgt.
Im Rahmen der s.g. Günstigerprüfung werden Beiträge steuerlich anerkannt und können zu einer zusätzlichen Steuerrückerstattung führen.
Maximal können im Jahr, inkl. der staatlichen Zulagen, 2.100 € in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden. 

Mindestbeitrag:
Der Mindestjahresbeitrag von unmittelbar förderberechtigten Personen beträgt 4% des letztjährigen Bruttoeinkommens, abzüglich der staatlichen Zulagen. Dieser Wert darf jedoch 60,- € nicht unterschreiten. Wird der Mindestbeitrag eingezahlt erhält die Person die volle Förderung. 
Mittelbar Förderberechtigte müssen unabhängig von ihrem Einkommen lediglich den Mindestbeitrag von 60,- € bezahlen und erhalten dadurch die volle Förderung. 

Sofern nur Teile des Mindestbeitrages gezahlt werden, wird die Förderung im gleichen Verhältnis gekürzt. Sofern mittelbare Verträge an diesen „angelehnt“ wurden, wird auch die Förderung des mittelbaren Vertrages (trotz zahlen der 60,- €) gekürzt.
Zertifizierung

Folgende Bedingungen müssen u.a. erfüllt werden, damit ein Vertrag als Riester Vertrag zertifiziert wird:

  • Garantie der eingezahlten Beiträge + Zulagen
  • Frühester Rentenbeginn 62
  • Spätestens mit dem 85. Lebensjahr muss eine lebenslange Rentenzahlung erbracht werden
  • Die s.g. Portierung (Wechsel des Riester-Anbieters) muss möglich sein
Normalerweise beginnt die Auszahlung mit dem 67. Bzw. 65. Lebensjahr, wenn Sie die Riester Rente vor 2012 abgeschlossen haben können sie schon zum 62. Lebensjahr Zahlungen erhalten.
Der Rentenbeginn ist ohne Abzüge der staatlichen Zulagen frühestens ab 60 Jahren möglich, jedoch erhalten sie geringere Raten wenn Sie schon mit 60 in Rente gehen. Wer vor dem 60. Lebensjahr in Rente geht, muss die staatlichen Zuschüsse zurückzahlen.
Die Riester Rente kann eine fortlaufende Auszahlung bieten, aber Sie können sich auch bis zu 30% Ihres Kapitals auf einmal auszahlen lassen, wenn Ihr Vertrag nach 2005 geschlossen wurde.
Bei Verträgen die vor 2005 geschlossen wurden ist nur eine Zahlung von 20% möglich.
Die Zahlungen, die Sie erhalten, werden voll besteuert, was aber durch die Steuervorteile während der Ansparphase mehr als ausgeglichen wird, abgesehen davon ist davon auszugehen, dass sie im Alter weniger Steuern zahlen müssen.

Für wen ist die Riester Rente sinnvoll
Die Riester Rente ist vor allem für Familien mit Kindern sinnvoll, da diese die hohen Förderungen des Staates erhalten. Auch für Vielverdiener ist die Riester Rente sinnvoll, da sie bis zu 2.100€, inklusive Förderung, steuerlich absetzen können. Auch Alleinerziehende profitieren von den Zulagen, wenn sie mindestens 60€ im Jahr anlegen. Anrechte auf die Riester Zahlungen haben alle, die gesetzlich rentenversichert sind.  Auch Beamte werden gefördert. Ehepartner der Förderberechtigten werden auch gefördert.

"Die Riester Rente ist vor allem für Familien mit Kindern sinnvoll, da diese die hohen Förderungen des Staates erhalten."

Thomas Gutgsell

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