Die Wohngebäudeversicherung

Während früher meist Feuer die größte Gefahr für die eigenen 4 Wände darstellte, sind die heutigen Risiken weit mehr gestreut und es Bedarf einer umfangreicheren Absicherung.

 
Was leistet die Wohngebäudeversicherung
Bei einem Totalschaden durch versicherte Gefahren erstattet Ihnen der Versicherer den aktuellen Neuwert, den das Gebäude vor Eintritt des Schadens hatte. Bei einer teilweisen Beschädigung erstattet Ihnen der Versicherer die Reparaturkosten und eventuelle Zusatzkosten.
Wichtig für die Leistung im Ernstfall ist eine korrekte Ermittlung der Versicherungssumme! Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Versicherungssumme für ein Gebäude zu ermitteln:
– Wert 1914 in Mark (Goldmark) x aktueller Baupreisindex = Versicherungssumme in Euro
– Ermittlung der Versicherungssumme durch Bausachverständige
– Ermittlung der Versicherungssumme anhand der Wohnfläche, Bauart und Ausstattung
– Neubausumme
Der sogenannte „gleitende Neuwert“, welcher bei allen Wertermittlungen entstehen sollte, schützt Sie vor steigenden Baupreisentwicklungen und sorgt dafür, dass Sie stets den aktuellen Neuwert Ihrer Immobilie ersetzt bekommen. Gleichzeitig verzichtet der Versicherer, vorausgesetzt die Versicherungssumme wurde korrekt ermittelt, auf einen Abzug wegen Unterversicherung im Schadensfall.
Beim Kauf einer Immobilie sollten Sie darauf achten, dass Sie die Vorversicherung nicht blind vom Vorbesitzer in dem Glauben übernehmen, dass die Versicherungssumme richtig ermittelt wurde.
Sie haben beim Kauf einer Immobilie einen Monat Zeit, den Versicherungsschutz zu überprüfen und ggf. anzupassen oder eine eigene Versicherung zu wählen. 

Gegen welche Gefahren können Sie sich versichern
– Feuer- und Löschschäden (z.B. Brand, Blitzschlag, Explosion)
– Leitungswasserschäden (z.B. Frost, Rohrbruch)
– Sturm- und Hagelschäden
– Elementargefahren (z.B. Hochwasser, Erdbeben)
– Glasbruch der Gebäudeverglasung

Versicherte Kosten – Auf die Klauseln kommt es an
Gegen die versicherten Gefahren können Sie sich bei jedem Wohngebäudeversicherer schützen.
Versicherungstarife mit guten Bedingungen unterscheiden sich von schlechteren jedoch durch ein großes Spektrum an versicherten Kosten.
 
Allrisk-Policen
Die größte Sicherheit vor Lücken im Versicherungsschutz bieten s.g. Allgefahrendeckungen. Hierbei wird Ihr Wohngebäude nicht bloß gegen die üblichen versicherten Gefahren versichert, sondern generell gegen Beschädigung und Zerstörung ohne Nennung einer Ursache. Teilweise ist dies im Vergleich zur üblichen Absicherung nicht einmal viel teurer. Sprechen Sie uns an, wir vergleichen für Sie.

Pauschale Versicherungssumme
Eine weitere Sicherheit für Ihren Schutz ist, wenn eine pauschale Versicherungssumme (z.B. 1 Mio. Euro) im Vertrag vereinbart wird. Somit ist die Gefahr einer Unterversicherung nicht gegeben, welche durch falsche Berechnung oder vergessene Meldungen von Um- oder Anbauten eintreten kann. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Haftpflichtversicherung für die Immobilie – die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Auch von Ihrer Immobilie kann ein Risiko für andere ausgehen. Ob ein herunterfallender Ziegel oder die vereisten Treppenstufen mit Rutschgefahr. Schützen Sie sich vor Haftpflichtansprüchen Dritter mit Hilfe einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Oftmals ist diese beitragsfrei in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Gerne prüfen wir für Sie, ob dies bei Ihnen der Fall ist.

“Die Wohngebäudeversicherung ist ein absolutes muß für jede/n Hauseigentümer/in!”

Thomas Gutgsell

Versicherungsumfang

Wohngebäudeversicherung: Optionale Beispiele für versicherte Kosten

– Aufräum-, Abbruch-, Dekontaminationskosten sowie Bewegungs- & Schutzkosten
– Überspannungsschäden ohne Erstattungsgrenze
– Schäden durch witterungsbedingten Rückstau
– Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit
– Leitungswasserrohre (Zu- und Ableitung) im und ausserhalb des Gebäude
– Schäden an und durch Fußbodenheizungsinstallationen
– Schäden an einer Photovoltaikanlage
– Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
– Rauch-, Seng- und Schmorschäden, sowie Nutzwärmeschäden
– Hotelkosten, wenn das Haus nach einem Schaden unbewohnbar ist 
– Mietausfall

Interesse geweckt ?

…dann einfach ganz unverbindlich Kontakt auf.