Die private Krankenversicherung

In Deutschland besteht, neben der Grundvorsorge der gesetzlichen Krankenversicherung, auch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, in eine private Krankenversicherung zu gehen, dies nicht nur in Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, sondern als Vollversicherung. Ca. 8,83 Millionen Mitglieder verzeichnen aktuell die gesamten privaten Krankenversicherungen. 

Neben den oftmals günstigeren Beiträgen sind es vor allem die erweiterten Leistungen, die für eine private Krankenversicherung sprechen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur begrenzt für Leistungen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen. Vor allem bestimmen Sie als Privatpatient Ihre versicherten Leistungen und die einmal versicherten Leistungen sind Ihnen auch garantiert. 

Als Privatpatient schließen Sie einen Behandlungsvertrag mit den Ärzten und Krankenhäusern, sind also direkter Vertragspartner der im Gesundheitswesen leistenden Anbieter. Ihre Krankenversicherung ist die „Rückdeckung“, die dann im Rahmen der von Ihnen gewählten Leistungen Ihre Rechnungen der Behandler begleicht.

Die private Krankenversicherung kann von folgenden Personen gewählt werden die nicht nach §5 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dies sind in der Regel: 
• Beamte und Richter mit Anspruch auf Beihilfe nach Länder- oder Bundesvorschriften 
• Selbständige und Freiberufler 
• Arbeiter und Angestellte die oberhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze verdienen
 
(2015: 54.900,00 € Jahresbruttoeinkommen) 
• Befreite Studenten 
• Personen ohne eig. Einkommen oder mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze 
• Künstler und Journalisten 
• Grenzgänger, in Deutschland lebend und im Ausland arbeitend 
 

Grundlage für den Vertragsabschluss bei einem privaten Krankenversicherer ist, wie bei anderen Versicherungsarten, das jeweilige individuelle Risiko. Hierbei sind das Eintrittsalter sowie Ihr Gesundheitszustand ggf. noch Ihre Berufsgruppe vor Vertragsbeginn und selbstverständlich die von Ihnen gewünschten Leistungen für den Beitrag relevant. 

Bei bestimmten bereits vorliegenden Vorerkrankungen kann es zu verschiedenen Angeboten der Versicherer mit Risikozuschlägen und / oder Leistungsausschlüssen kommen. Gerade hier schützen wir Sie als Makler, indem in solchen Fällen eine Voranfrage ohne Registrierung in der Wagnisdatei der Versicherer erfolgt. Hierdurch haben Sie keine Nachteile durch Mehrfachbeantragung oder auch wenn die Beantragung hierdurch verschoben werden muss. 

 
Über die Wahl von pauschalen oder prozentualen Selbstbeteiligungen kann auch hier individuell auf die Beitragsgestaltung eingewirkt werden. 

Ein weiterer Vorteil bei der privaten Krankenversicherung ist die mögliche Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit, die zusätzlich in gesunden Jahren Ihre Beitragsaufwendungen mindert. 

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird bei der Beitragsermittlung auch vom ersten Tage an die zu erwartende Lebensdauer berücksichtigt und hierfür Altersrückstellungen gebildet, um den Beitragserhöhungen im Laufe der Versicherungszeit entgegen wirken zu können und im Alter hierüber Beiträge abzusenken. Es werden also in den anfänglichen Beitragsjahren höhere Beiträge erhoben, wie diese aufgrund des Kostenrisikos notwendig wären. 
Selbstverständlich wird hierdurch nicht vollständig verhindert, dass auch die Beiträge in der privaten Krankenversicherung Steigerungen unterlegen sind. Hierfür verantwortlich ist zum Beispiel der medizinische Fortschritt, steigende Lebenserwartung, Schwankungen der Zinsen am Kapitalmarkt sowie selbstverständlich auch die Inflation.

Tarifabhängige Leistungen

Die von Ihnen gewählte private Krankenversicherung leistet im vereinbarten Umfang, also mit den tarifabhängigen Leistungen, in den Bereichen: Ambulant, Stationär und Zahnleistungen

Personenkreis der PKV

Beamte und Richter mit Anspruch auf Beihilfe, Selbständige und Freiberufler, Arbeiter und Angestellte mit hohem Verdienst, Befreite Studenten, ggf. Künstler und Journalisten, Grenzgänger ….

“In eine private Krankenversicherung kann, wer gemäß §5 SGB V nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist.”

Thomas Gutgsell

Interesse geweckt ?

…dann einfach ganz unverbindlich Kontakt auf.