Die Haftpflichversicherung
Die private Haftpflichtversicherung, auch Vermögensschadenversicherung genannt, gehört neben der Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Absicherungen und ist eigentlich ein Muß.
Haftpflicht ist nicht gleich Haftpflicht – Wichtige Klauseln in der Privathaftpflichtversicherung
Es gibt keine standardisierte Aufzählung von wichtigen Klauseln, da dies, wie bei den meisten Versicherungen, von der individuellen Situation und den Wünschen des Einzelnen abhängt. So ist z.B. der Punkt Amtshaftpflichtversicherung für die meisten Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst ein unverzichtbarer Punkt, für Personen in der freien Wirtschaft aber uninteressant.
BEISPIELE FÜR KLAUSELN:
Forderungsausfalldeckung
Laut aktuellen Studien besitzen 33% der Deutschen keine Haftpflichtversicherung. Wenn Sie nun von jemandem geschädigt werden, der weder über die notwendigen finanziellen Mittel noch über eine Haftpflichtversicherung verfügt, bleiben Sie im schlimmsten Fall auf Ihrem Schaden (Schmerzensgeld, Lohnausfall etc.) „sitzen“. Hier greift die Forderungsausfalldeckung Ihrer eigenen Versicherung, so dass Ihnen der Schaden erstattet wird als wäre Ihr Schädiger selbst versichert.
Gemietete, geliehene und geleaste Gegenstände
Ihr Bekannter leiht Ihnen seinen Laptop aus, welcher Ihnen versehentlich vom Tisch fällt. Ein klassischer Haftpflichtschaden? Die meisten Versicherer würden diesen Schaden ablehnen, da es sich um einen geliehenen Gegenstand handelt, sofern die Zusatzklausel nicht vereinbart wurde. Dies gilt auch für Ihnen überlassene medizinische Hilfsmittel, wie z.B. einem Langzeit-EKG-Gerät.
Gefälligkeitsschäden
Der typische Gefälligkeitsschaden, der bei den meisten „Standard-Tarifen“ der Versicherungswirtschaft ebenfalls abgelehnt wird, ist die Hilfe beim Umzug. Gefälligkeitsschäden sind Schäden, welche im Rahmen einer entgeltlosen Gefälligkeit entstanden und meist nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen sind.
Deliktunfähige Personen / Kinder / Enkelkinder (Kinder unter 7 Jahren)
Grundsätzlich sind Kinder unter 7 Jahren gemäß BGB nicht deliktfähig und somit auch nicht haftbar für Schäden, die sie anrichten. Dies ist ein sehr häufiger Streitpunkt mit Versicherungen und Geschädigten, da die meisten Versicherer nur leisten, wenn Sie nachweislich Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben! Gleiches gilt auch für Personen mit Demenz! Dieser Ärger kann vermieden werden, indem Sie die Klausel „deliktunfähige Personen“ mit einschließen.
Schlüsselverlust privat / beruflich
Sie wohnen zur Miete und haben einen Zentralschlüssel? Ihr Arbeitgeber hat Ihnen Codekarten oder Schlüssel überlassen? Dann sollten Sie unbedingt klären, wie teuer ein Ersatz im Verlustfall wäre und zudem prüfen, ob die versicherte Summe Ihrer Haftpflichtversicherung ausreicht. Natürlich nur, sofern dieser Punkt überhaupt in Ihrem Schutz eingeschlossen ist.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Oftmals zahlen Eigenheimbesitzer zu viele Versicherungsbeiträge, da Ihnen pauschal eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung angeboten wurde. In vielen Privathaftpflichtverträgen ist aber die Absicherung für das Eigenheim mit eingeschlossen. Lassen Sie uns prüfen, ob bei Ihnen Sparpotential vorhanden ist.
“Bin ich über meine Eltern versichert bzw. sind meine Kinder mitversichert? Gehe Sie auf Nummer sicher und fragen bei uns nach!”
Thomas Gutgsell
Die Grundlage
§823 BGB Schadenersatzpflicht
„(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
(Anmerkung: In unbegrenzter Höhe!)